Chodschali in Istanbul

Wenig Trauer, dafür viele Hasstiraden & Graue Wölfe, die nach Jerewan wollen

Istanbul war vollgepflastert mit den Plakaten „Schweig nicht zur armenischen Lüge“. Welche Armenier waren gemeint? Die in Berg-Karabach? In Armenien? In der weltweiten Diaspora? Auch die in Istanbul etwa? Immerhin leben dort geschätzte 50-70.000 Armenier sowie eine unbekannte Anzahl von Migranten aus Armenien. Und welche Lüge?

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Ragıp Zarakolu mehrfach geehrt

Die Solidarität mit dem inhaftierten Menschenrechtler und Verleger Ragıp Zarakolu nimmt zu. So hat der schwedische Literaturnobelpreisträger Tomas Tranströmmer ein Buch für Zarakolu signiert (Foto). Darüber hinaus haben die Abgeordneten des Schwedischen Reichstags Amineh Kakabaveh, Jens Holm, Bengt Berg, Siv Holma, Marianne Berg von der schwedischen Linkspartei sowie Jan Lindholm und Valter Mutt von den schwedischen Grünen Ragıp Zarakolu für den Friedensnobelpreis 2012 vorgeschlagen.

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Französischer Verfassungsrat kassiert Genozidgesetz

Heute (28.  Februar 2012) entschied der Französische Verfassungsrat (Conseil Consitutionnel), dass das von der Französischen Nationalversammlung und dem Französischen Senat verabschiedete Gesetz,

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Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu Berg-Karabach

Die Arbeitsgruppe Außenpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich mit dem anhaltenden Berg-Karabach-Konflikt befasst und am 07. Februar 2012 ein Positionspapier dazu im Netz veröffentlicht.

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EP-Präsident Martin Schulz zum Völkermord an den Armeniern

Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments (EP), traf sich in Brüssel mit Egemen Bağış – türkischer Staatsminister und zuständig für die Verhanlungen mit der EU. Beim abschließenden Pressegespräch sprach Martin Schulz auch den Völkermord an den Armeniern an.

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Französischer Senat billigt Völkermord-Gesetz: Die Dokumente

Bei seiner Sitzung vom 23. Januar 2012 billigte der Französische Senat das zuvor von der Französischen Nationalversammlung angenommene Gesetz, mit dem die Leugnung von anerkannten Völkermorden, so auch der Völkermord an den Armeniern, unter Strafe gestellt wird.

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Hrant Dink-Prozess: Ein beschämendes Gerichtsurteil

Hrant Dink ist auf den Tag genau vor fünf Jahren ermordet worden, der Prozess gegen seine Mörder ist fast auf den Tag genau fünf Jahre danach zu Ende gegangen – mit einem beschämenden Urteil.

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Sarkozy, Erdoğan & der Völkermord an den Armeniern

Über die Gründe, warum die Französische Nationalversammlung das Gesetz, das die Leugnung der anerkannten Völkermorde unter Strafe stellt, verabschiedet hat, wird trefflich spekuliert. Da heißt es, der französische Präsident Sarkozy wolle bei der Präsidentschaftswahl im April 2012 die Stimmen der armenischen Wähler für sich gewinnen. Nach einer anderen Interpretation soll die Türkei, die sich zunehmend stärker im arabischen Raum – einer traditionell französischen Einflusszone – profiliert, ausgebremst werden. Andere wiederum sind davon überzeugt, der Türkei solle damit endgültig klargemacht werden, dass sie in der EU unerwünscht sei. Das alles kann stimmen oder auch nicht. Gemeinsam ist diesen Mutmaßungen, dass sie so oder so von einem politischen Opportunismus ausgehen.

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Frankreich und der Völkermord an den Armeniern: Die Dokumente

Am 22. Dezember 2011 verabschiedete die Französische Nationalversammlung ein Gesetz, mit dem die Leugnung von Völkermorden unter Strafe gestellt wird. Noch im Januar 2012 soll es vom Französischen Senat behandelt und ebenfalls verabschiedet werden. Mehr lesen »

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ADK 154 erschienen

ADK 154, die aktuelle Ausgabe der Armenisch-Deutschen Korrespondenz, Organ der Deutsch-Armenischen Gesellschaft (DAG), ist erschienen!

Einzelexemplare können gegen Rechnung  erworben werden (7,- € zzgl. Porto (Inland) / 9,- € zzgl. Porto (Ausland)). Interessenten möchten sich bitte direkt an die Schriftleitung der ADK, Dr. Raffi Kantian <R.Kantian@t-online.de>, wenden.

Wer an einem ADK-Abonnement interessiert ist, lädt das Aboformular von der Webseite der DAG herunter bzw. kontaktiert die Schriftführerin der DAG, Dr. Susanne Dibbelt <Dibbelt@t-online.de>.

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