6. Juni

Wir laden Sie ein am, Dienstag, dem 6. Juni 2000, 19.30 Uhr, in die Landesvertretung des Freistaats Thüringen, Mohrenstr. 64, 10117 Berlin, zum Vortrag von


Hermann Gröhe, MdB

über das Thema

Menschenrechte in der Türkei


Die Veranstaltung wird von Herrn Stefan Tachjian geleitet.

Die Landesvertretung des Freistaats Thüringen befindet sich Ecke Mohrenstraße / Mauerstraße in unmittelbarer Nähe zur Wilhelmstraße, Berlin-Mitte, und ist am besten mit der U-Bahnlinie U2 (Haltestelle Mohrenstraße) zu erreichen.

Hermann Gröhe ist Mitglied des Deutschen Bundestags (seit 1994), Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, stellv. Mitglied im Auswärtigen Ausschuss, Mitglied zahlreicher Parlamentariergruppen, darunter auch der deutsch-türkischen (seit 1998), sowie Vorsitzender des Arbeitskreises Menschenrechte der CDU Deutschlands (seit 1999).

Zum Thema:
Der Europäische Rat hat der Türkei im Dezember 1999 den Status eines Beitrittskandidaten gegeben. Dies ist ein riskantes Unterfangen, denn die Türkei ist in vielfacher Hinsicht ein komplizierter Partner :

    Die Größe des Landes und der Bevölkerung, die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die ungelösten Probleme im Hinblick auf ethnische und religiöse Minderheiten sowie die nach wie vor nicht ausreichenden Standards im Hinblick auf die Demokratie und Rechtstaatlichkeit sind Hypotheken, die den Weg in die Europäische Union (EU) erschweren.

Die größten Probleme bestehen in diesem Zusammenhang im Bereich der Menschenrechte . Nach wie vor werden elementare Freiheitsrechte, wie die Meinungsfreiheit oder die Religionsfreiheit, in der Türkei nicht uneingeschränkt gewährt. Der Einsatz für Anliegen ethnischer Minderheiten in der Türkei wird schnell als Aufruf zum Separatismus gebrandmarkt. Das gilt insbesondere für die Kurdenproblematik. Eine politische Lösung des Kurdenkonflikts ist nicht nur Voraussetzung für einen dauerhaften Frieden, sondern auch ein wichtiger Prüfstein auf dem Weg in die EU.

Notwendig erscheint ein deutliches Wort zur schwierigen Lage der Christen in der Türkei. Bereits seit 1923 können keine neuen Kirchengebäude in der Türkei mehr errichtet werden. Immer wieder kommt es zur Enteignung kirchlichen Eigentums, insbesondere bei der armenisch-orthodoxen Kirche. Die seit 1971 anhaltende Schließung des griechisch-orthodoxen Theologischen Seminars sowie das 1997 erlassene Verbot, armenische Sprache an die nachwachsende Generation weiterzugeben, bedrohen die Existenz dieser christlichen Religionsgemeinschaften in der Türkei.

Wie bei der Kurdenfrage, so muss von der Türkei auch hinsichtlich der christlichen Bevölkerung – insbesondere der armenischen Minderheit – das Einhalten elementarer Grundrechte eingefordert werden. Ein Beitritt der Türkei zur EU ist nur denkbar, wenn diese Forderungen erfüllt werden.

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