19. Mai

Wir laden Sie ein am Montag, 19. Mai 2003, 19.30 Uhr, in die Hessische Landesvertretung, In den Ministergärten 5, 10117 Berlin, zum Vortrag von

Prof. Dr. Otto Luchterhandt
Universität Hamburg

über das Thema

„Die EU-Kandidatin Türkei und ihre Minderheiten“

Die Veranstaltung wird von Herrn RA Stefan Taschjian geleitet.

Die Hessische Landesvertretung befindet sich zwischen Brandenburger Tor (im Norden) und Potsdamer Platz (im Süden) sowie zwischen Ebertstraße / Tiergarten (im Westen) und Wilhelmstraße (Osten) und ist am besten mit der U2 sowie der S-Bahn, jeweils Haltestelle Potsdamer Platz, erreichbar.

Prof. Dr. Otto Luchterhandt ist Professor für Öffentliches Recht und Ostrecht an der Universität Hamburg und Leiter der Seminarabteilung für Ostrechtsforschung im Fachbereich Rechtswissenschaften. Er ist Verfasser mehrerer Studien und Artikel („Das Recht Berg-Karabaghs auf staatliche Unabhän-gigkeit aus völkerrechtlicher Sicht“, Essen, 1992; „Der Status der Republik Berg-Karabach aus der Sicht des sowjetischen Staatsrechts“, in: Armenien – Geschichte und Gegenwart in schwierigem Umfeld (vergriffen), Deutsch-Armenische Gesellschaft (DAG), Frankfurt am Main, 1998). Er war einer der Referenten der von der DAG mitveranstalteten Tagung „Von der schweren Last der Geschichte – Der Versuch eines armenisch-türkischen Dialogs“, Mülheim an der Ruhr, 23.-25.3.2001. Prof. Luchterhandt begleitet beratend zusammen mit dem Justizministerium des Bundeslandes Hessen die Wirtschaftsgesetzgebung der Republik Armenien.

Zum Thema: Die Entwicklung der Beziehungen zwischen den postkommunistischen Staaten Ost- und Südosteuropas und der Europäischen Union zeigt, dass unter den Kriterien für ihre Aufnahme in die EU die rechtliche und tatsächliche Behandlung der nationalen, ethnischen und religiösen Minderheiten in dem Kandidaten-Staat eine wichtige Rolle spielt. Wie steht es damit im Falle der Türkei, die im Dezember 1999 von den EU-Staats- und Regierungschefs förmlich mit dem Kandidatenstatus aus-gezeichnet wurde? Darüber hinaus gehört die Türkei von Anfang an zum Europarat (1949) und zur KSZE/OSZE (1975/1994), also zu internationalen Organisationen, die jeweils bedeutende Dokumente zum Status und Schutz nationaler/ethnischer Minderheiten beschlossen haben. Wie verhält sich die Türkei dazu? Wie lässt sich mit diesen Tatsachen vereinbaren, dass sie bis heute die Existenz solcher Minderheiten auf ihrem Territorium und u.a. mit diesem Argument die Relevanz derartiger völkerrechtlicher und politisch-moralischer Verpflichtungen für sich selbst verneint? Wie ist es um die tatsächliche Lage der nationalen/ethnischen Minderheiten in neuerer Zeit bestellt? Zeichnet sich eine Entwicklung zum Besseren ab? Auf diese und weitere eng damit verbundene Fragen wird der Referent in seinem Vortrag eingehen.

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