Heute, am 14. September 2010, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), in der Sache Dink gegen Türkei sein Urteil gesprochen.
Demnach wird die Türkei einstimmig verurteilt wegen Verstöße gegen Art. 2 (Recht auf Leben), Art. 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) und Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde). Die Türkei muss der Familie Dink Entschädigung in Höhe von 105.000 EUR zahlen.
ADK 149 erschienen
ADK 149, die aktuelle Ausgabe der Armenisch-Deutschen Korrespondenz, Organ der Deutsch-Armenischen Gesellschaft (DAG), ist erschienen!
Einzelexemplare können gegen Rechnung erworben werden (7,- € zzgl. Porto (Inland) / 9,- € zzgl. Porto (Ausland)). Interessenten möchten sich bitte direkt an die Schriftleitung der ADK, Dr. Raffi Kantian <R.Kantian@t-online.de>, wenden.
Wer an einem ADK-Abonnement interessiert ist, lädt das Aboformular von der Webseite der DAG herunter bzw. kontaktiert die Schriftführerin der DAG, Dr. Susanne Dibbelt <Dibbelt@t-online.de>.
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