Claudia Roth,
Ihnen ging es nicht bloß darum, an dieses verhängnisvolle Datum zu erinnern, sondern vor allem an die Bundestagsresolution vom 2. Juni 2016 und die daraus erwachsenden Verpflichtungen, die bis zum heutigen Tag nur von sehr wenigen Bundesländern ernstgenommen und umgesetzt worden sind. Diese Mahnung können beide mit großer Glaubwürdigkeit vortragen, zum einen, weil die Bundestagsfraktion ihrer Partei, ganz besonders jedoch ihr damaliger Ko-Vorsitzender Cem Özdemir sich bei der Verabschiedung der Resolution eingesetzt haben.
„Aserbaidschan verstieß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, indem es einen ausgelieferten Offizier freiließ, der einen armenischen Soldaten während der Ausbildung in Ungarn ermordete“
Presseerklärung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Mai 2020
Der Fall Makuchyan und Minasyan gegen Aserbaidschan und Ungarn (Antrag Nr. 17247/13) betraf die präsidentielle Begnadigung eines verurteilten Mörders und seine Freilassung nach seiner Überstellung von Ungarn nach Aserbaidschan zur Verbüßung seiner Reststrafe. R.S., ein Militäroffizier aus Aserbaidschan, tötete einen armenischen Militäroffizier und versuchte, einen anderen zu töten, als sie 2004 einen Kurs in Ungarn besuchten. Der Fall betraf auch allgemein die Begrüßung als Helden nach seiner Rückkehr in Aserbaidschan.
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