Französischer Verfassungsrat kassiert Genozidgesetz

Heute (28.  Februar 2012) entschied der Französische Verfassungsrat (Conseil Consitutionnel), dass das von der Französischen Nationalversammlung und dem Französischen Senat verabschiedete Gesetz,

das eine Bestrafung der gesetzlich anerkannten Genozide vorsah, verfassungswidrig sei.

Hier das Original der Entscheidung des Französischen Verfassungsrats und die dazugehörige Presseerklärung des Verfassungsrats.

Französische Zeitungen reagierten sofort auf die Entscheidung (Le Monde, Figaro).

Im Vorfeld war gemutmaßt worden, dass der Verfassungsrat auch das Gesetz vom 29. Januar 2001, mit dem Frankreich den Völkermord an den Armeniern anerkannte, für verfassungswidrig erklären könnte. Doch das ist nicht der Fall. Unangetastet bleibt auch Loi Gayssot aus 1990, das die Leugnung der Shoah unter Strafe stellt.

Präsident  Sarkozy hatte bereits Anfang Februar verlautbaren lassen, dass er ein neues Gesetz auf den Weg bringen werde, sollte der Verfassungsrat das gegenwärtige für verfassungswidrig erklären.

Wie das in der kurzen verbliebenen  Zeit bis zur Prädentschaftswahl noch gehen soll, ist unklar.

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