Staatsanwaltliche Ermittlungen gegen Karin Strenz MdB und ehemaliges MdB Eduard Lintner

Karin Strenz MdB war schon mehrfach eine unangemessene Nähe zu Aserbaidschan vorgeworfen worden. Zuletzt hatte der Deutsche Bundestag. Anfang Januar 2019 hatte der Deutsche Bundestag ihr eine Rüge ausgesprochen und ein Bußgeld verhängt.

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 30. Januar 2020, zwei Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu Anträgen auf Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse (19/16920, 19/16921) angenommen. Eine davon betrifft die Abgeordnete Karin Strenz, die andere den Ex-Abgeordneten Eduard Lintner, 75. Die Identität des dritten Verdächtigen, der der Geldwäsche beschuldigt wird, wurde nicht bekannt gegeben. Berichten zufolge ist er belgischer Staatsbürger und wurde beschuldigt, seine Anwaltskanzlei und seine Bankkonten für Zahlungen aus Aserbaidschan zur Verfügung gestellt zu haben.

Auch der Ex-MdB Eduard Lintner, bekannter Lobbyist für Aserbaidschan, ist von den Durchsuchungen und Beschlagnahmen betroffen.

Zu diesem Komplex hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main diese Pressemitteilung veröffentlicht:

Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Der Leitende Oberstaatsanwalt
-Pressesprecherin-

30. Januar 2020

Umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen in Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern sowie der Geldwäsche

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen und das Bundeskriminalamt durchsuchen am 30. Januar 2020 unter anderem ein Abgeordnetenbüro im Deutschen Bundestag, die Privatwohnung eines Mitglieds des Bundestages sowie Wohnungen, Geschäftsräume und eine Rechtsanwaltskanzlei in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Belgien. An den Maßnahmen, die insgesamt 16 Objekte betreffen, sind insgesamt etwa 100 Beamte der Staatsanwaltschaft, des Bundeskriminalamtes und der belgischen Behörden beteiligt.

Die Ermittlungen richten sich gegen insgesamt drei Beschuldigte (2 Männer,1 Frau) im Alter von 45, 52 und 75 Jahren. Im Einzelnen handelt es sich um ein aktuelles und ein ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages, denen Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern zur Last gelegt wird, und um eine weitere Person, gegen die der Verdacht der Geldwäsche besteht.

Dem ehemaligen Mitglied des Bundestages, das auch Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) war, wird vorgeworfen, im Zeitraum 2008 bis 2016 aus Aserbaidschan stammende Gelder in Gesamthöhe von rund 4 Millionen Euro über britische Briefkastenfirmen mit baltischen Konten, die dem so genannten „Azerbaijani Laundromat“ zugerechnet werden, erhalten zu haben mit dem Ziel, diese zum Teil nach Abzug einer eigenen Vergütung an Abgeordnete der PACE weiterzuleiten. Diese Abgeordneten sollen sich im Gegenzug in den Medien positiv über Wahlen in Aserbaidschan geäußert und sich bewusst gegen die Freilassung politischer Gefangener in Aserbaidschan ausgesprochen haben, obwohl sich die PACE insbesondere dem Schutz der Menschenrechte verschrieben hat.

Gegen diesen Beschuldigten besteht mithin der Verdacht, im Zusammenwirken mit unbekannten Tätern in Aserbaidschan die Zahlungsempfänger bestochen und hierfür selbst finanzielle Zuwendungen erhalten zu haben. Den Ermittlungen zufolge flossen allein rund 500.000 Euro über den Beschuldigten an Gesellschaften und Vereine von belgischen und aserbaidschanischen Mitgliedern der PACE.

An das ebenfalls beschuldigte aktive Bundestagsmitglied, das auch zuvor Mitglied der PACE war und sich in der PACE mit pro-aserbaidschanischem Verhalten hervortat, sollen mindestens 22.000 Euro geflossen sein.

Auf Empfehlung des Immunitätsausschusses wurden durch den Deutschen Bundestag die beantragten Exekutivmaßnahmen am 30. Januar 2020 genehmigt, so dass die erlassenen Durchsuchungsbeschlüsse gegen das Bundestagsmitglied vollstreckbar sind.

Dem weiteren Beschuldigten wird zur Last gelegt, eine eigens dafür gegründete Ge-sellschaft, seine Rechtsanwaltskanzlei und Bankkonten für die Zahlungen aus Aserbaidschan zur Verfügung gestellt zu haben. Gegen ihn wird daher wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt.Die Verdachtslage basiert auf den Erkenntnissen der Zahlungsflüsse aus dem „Azerbaijani Laundromat“, die in die Ermittlungskompetenz der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen – und des Bundeskriminalamtes fallen.

gez. Nadja N i e s e n
Oberstaatsanwältin

Berichte zu Karin Strenz und Eduard Lintner haben wir hier des Öfteren gebracht; tragen Sie in das Suchfeld Karin Strenz bzw. Eduard Lintner  ein.

 

 

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