EU: „Karabach-Wahlen illegal“

Catherine Ashton, Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, warnte, dass die für den 23. Mai 2010 angesetzten Parlamentswahlen illegal sein würden.

Ashton sagte in einem Statement, dass die Wahlen „die friedliche Regelung des Berg-Karabach-Konflikts nicht präjudizieren sollten“ und spornte die Parteien an, „ihre Bemühungen für eine verhandelte Lösung des Konflikts zu verdoppeln“.

Das Europaparlament verabschiedete am 20. Mai 2010 eine Resolution zu Südkaukasien, der am 23. April 2010 ein Bericht vorausgegangen ist, beide mit deutlichen Bezügen zu Berg-Karabach.

Das Büro der Republik Berg-Karabach in Berlin brachte aus diesem Anlass die folgende Erklärung heraus (Auszug):

Die Republik Berg Karabach (RBK), die am 2. September 1991 ihre Unabhängigkeit erklärte, bemüht sich weiter mit Nachdruck um ihre direkte internationale Anerkennung. Der Umstand, dass die RBK von Seiten der internationalen Gemeinschaft bisher nicht anerkannt wurde, kann und sollte den Umstand nicht in Zweifel ziehen, dass sich Berg-Karabach zum einen auf dem Feld des internationalen Rechts bewegt und ebenso wenig des weiteren, dass die grundlegenden Menschenrechte wirksam sind.

Seit nunmehr beinahe 20 Jahren schon tragen die in legitimer Abstimmung ermittelten Machtorgane der RBK die Verantwortung für den Staat und seine Sicherheit. Von den ersten Tagen seiner Bildung an hat die RBK einen demokratischen Weg der Entwicklung eingeschlagen, was seinen Beweis in freien und gerechten Wahlen findet. In der RBK sind solide politische und demokratische Institutionen und eine arbeitsfähige Regierung gebildet worden. Bereits viermal fanden im Abstand von fünf Jahren Präsidentschafts- und Parlamentswahlen statt.

In der Gesetzgebung und auf juristischer Ebene setzt sich die Anpassung an die europäischen Normen fort. In der RBK wurde ein Mehrparteiensystem gebildet, Nichtregierungsorganisationen sind aktiv tätig. Das Wahlsystem der Republik verbessert sich fortwährend, der Wahlprozess wird in Übereinstimmung gebracht mit den europäischen Kriterien.

Im Laufe der vergangenen Jahre wurden verschiedene Gesetze erlassen, wie das „Über die Parlamentswahlen“, „Über die Präsidentenwahlen der RBK“, „Über die Wahlen der örtlichen Selbstbestimmungsorgane“, die das gesamte Wahlsystem der Republik regulieren. Das Referendum zur Annahme der Verfassung der RBK, das am 10. Dezember 2006 stattfand, führte den eingeschlagenen Weg der freien Willensäußerung des Volkes fort und schrieb die demokratischen Prinzipien im Grundgesetz fest. Die RBK-Staatsorgane führen einen konsequenten Kurs der Demokratisierung und internationalen Anerkennung unseres Staatswesens und bemühen sich vehement um die den internationalen Kriterien entsprechende Organisation und Durchführung der Wahlen. Insbesondere die als Wahlbeobachter an den Wahlen der vergangenen Jahre in der RBK beteiligten Vertreter des Oberhauses in Großbritannien, der Duma der Russischen Föderation, wie Wahlexperten aus der EU brachten ihre Hochachtung zum Ausdruck für die in der RBK abgehaltenen Wahlen und versicherten, dass deren Organisation und Durchführung den internationalen Standards entspreche.

In der Weise äußerte der Leiter der italienischen Abordnung der Internationale Liga für die Rechte und die Befreiung der Völker, Luciano Ardesin 2006: „Im Verlauf des Referendums zur Annahme der Verfassung wurden alle internationalen Kriterien eingehalten, die Abstimmung verlief frei und transparent. Das Volk Berg-Karabachs hat das Recht zur freien Willensäußerung, denn jedes Volk hat das Recht zur Selbstbestimmung. Die internationale Gemeinschaft sollte das Recht Berg-Karabachs auf Selbstbestimmung oder Zusammenschluss mit Armenien anerkennen.“ Bei den Präsidentschaftswahlen in Karabach am 11. August 2002 bestätigte die unabhängige amerikanische Beobachterdelegation: „Die Präsidentschaftswahlen in Berg-Karabach sind in freier und transparenter Atmosphäre verlaufen. Berg-Karabach hat im Aufbau der Demokratie wesentliche Fortschritte gemacht … Einer der positivsten Eindrücke des Wahlkampfes ist der, dass von Seiten der auf demokratische Weise gewählten Regierung betont wurde, über die militärische die Unabdingbarkeit der zivilen Kontrolle zu stellen. Und nach Zeugnis der britischen Helsinki-Menschenrechtsgruppe, die mehr als einmal eine hohe Einschätzung der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in der RBK gegeben hat, „ist das Niveau der Demokratie in Berg-Karabach höher, als in Aserbaidschan“.

Am 24. Mai publizierte die Minsk Gruppe der OSZE eine Presseerklärung, die im Ton etwas moderater ist als das Statement von Catherine Ashton.

Einen kritischen Vorabbericht brachte Anfang Mai das in London angesiedelte IWPR Institute for War & Peace Reporting.

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