Archiv
- Februar 2025
- Januar 2025
- Dezember 2024
- November 2024
- Oktober 2024
- August 2024
- Juni 2024
- April 2024
- Februar 2024
- Januar 2024
- Dezember 2023
- Oktober 2023
- September 2023
- Juni 2023
- Mai 2023
- April 2023
- März 2023
- Januar 2023
- Dezember 2022
- Oktober 2022
- September 2022
- August 2022
- Juli 2022
- Juni 2022
- Mai 2022
- April 2022
- März 2022
- Februar 2022
- Januar 2022
- Dezember 2021
- November 2021
- Oktober 2021
- September 2021
- Juli 2021
- Juni 2021
- Mai 2021
- April 2021
- März 2021
- Januar 2021
- Dezember 2020
- Oktober 2020
- August 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Januar 2020
- Dezember 2019
- November 2019
- Oktober 2019
- September 2019
- August 2019
- Juni 2019
- Mai 2019
- April 2019
- März 2019
- Februar 2019
- Januar 2019
- Dezember 2018
- November 2018
- Oktober 2018
- September 2018
- Juni 2018
- Mai 2018
- April 2018
- März 2018
- Februar 2018
- Januar 2018
- Dezember 2017
- November 2017
- Oktober 2017
- September 2017
- August 2017
- Juli 2017
- Juni 2017
- Mai 2017
- April 2017
- März 2017
- Februar 2017
- Januar 2017
- Dezember 2016
- November 2016
- Oktober 2016
- September 2016
- August 2016
- Juli 2016
- Juni 2016
- Mai 2016
- April 2016
- März 2016
- Februar 2016
- Januar 2016
- Dezember 2015
- November 2015
- Oktober 2015
- September 2015
- August 2015
- Juli 2015
- Juni 2015
- Mai 2015
- April 2015
- März 2015
- Februar 2015
- Januar 2015
- Dezember 2014
- November 2014
- Oktober 2014
- September 2014
- August 2014
- Juli 2014
- Juni 2014
- Mai 2014
- April 2014
- März 2014
- Februar 2014
- Januar 2014
- Dezember 2013
- November 2013
- Oktober 2013
- September 2013
- August 2013
- Juli 2013
- Juni 2013
- Mai 2013
- April 2013
- März 2013
- Februar 2013
- Januar 2013
- November 2012
- Oktober 2012
- September 2012
- Juli 2012
- Juni 2012
- Mai 2012
- April 2012
- März 2012
- Februar 2012
- Januar 2012
- Dezember 2011
- November 2011
- Oktober 2011
- September 2011
- August 2011
- Juni 2011
- Mai 2011
- April 2011
- März 2011
- Februar 2011
- Januar 2011
- Dezember 2010
- November 2010
- Oktober 2010
- September 2010
- August 2010
- Juli 2010
- Juni 2010
- Mai 2010
- April 2010
- März 2010
-
Letzte Artikel
- Armeniens Hinwendung zum Westen!? Möglichkeiten und Grenzen in Zeiten von regionalen globalen Turbulenzen
- Hat die Berliner Zeitung viel Verständnis für Autokraten? Auch für Ilham Aliyev?
- ADK 205 erschienen
- Hrant Dink-Gedenkfeier & Film „Asadur“
- „1915: Aghet – Die Vernichtung“ im Erich Maria Remarque-Friedenszentrum
- Entschließung des Europäischen Parlaments zu Aserbaidschan und den Beziehungen zu Armenien
- ADK 204 erschienen
- (K)ein Frieden in Sicht? Perspektiven der COP29 für die Zukunft des Südkaukasus
- „Armenien auf dem Weg nach Europa Chancen • Hürden • Risiken“
- „Armenien, Deutschland und die EU. Entwicklungen in stürmischen Zeiten“
Die Bundesregierung distanziert sich nicht von der Armenien-Resolution!?
Zu Recht hat der heutige (2. September 2016) Bericht von Spiegel Online, die Bundesregierung wolle sich von der Armenien-Resolution des Bundestags distanzieren, zu heftigen politischen- und Medienreaktionen geführt.
Die Auslassungen von Regierungssprecher Seibert zu diesem Thema haben eher zu Irritationen geführt als zur Klärung beigetragen.
Seine Bemerkung, der Bundestag habe das Recht und die Möglichkeit, sich zu jedem Thema zu äußern, wann er immer das für richtig halte, ist allgemein bekannt und somit entbehrlich. Als souveränes Verfassungsorgan und Vertreter des Souveräns, eben des Volkes, steht dem Bundestag dieses Recht per se zu, er braucht diesbezüglich weder die „Genehmigung“ noch die Unterstützung der Bundesregierung. Das verdanken wir einzig unserem politischen System und seiner Gewaltenteilung.
So richtig es auch ist, dass die Bundesregierung sich formal nicht von der Armenien-Resolution distanziert hat, ist es ebenso richtig, dass Regierungssprecher Seiberts Feststellung, diese sei nicht rechtsverbindlich, verklausuliert die Position der Bundesregierung wiedergibt: Die Armenien-Resolution ist für die Bundesregierung nicht rechtsverbindlich. Direkt mag Steffen Seibert das nicht sagen, er zitiert lieber die Homepage des Bundestags, auch nicht, wovon die „besagte Resolution“ eigentlich handelt, nämlich vom Völkermord an den Armeniern.
Dennoch: Auch wenn Resolutionen rechtlich nicht bindend sind (politische Äußerungen sind sie allemal!), kann man sie dennoch übernehmen – wenn man will.
Auch den Grund für dieses Nichtwollen mag Regierungssprecher Seibert allenfalls indirekt andeuten: „In der Tat hat das Wort Völkermord rechtlich eine ganz bestimmte Legaldefinition – und dies wird von den zuständigen Gerichten ausgelegt und festgestellt.“
Und ebenfalls am 2. September stellt die Bundesregierung fest: „Die Bundesregierung stellt für den rechtlichen Begriff des Völkermords auf die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vom 9. Dezember 1948 ab. Für die Bundesrepublik Deutschland ist sie seit dem 22. Februar 1955 in Kraft. Sie gilt nicht rückwirkend.“ Ein politischer „Grundsatz“, der nach Bedarf eingesetzt wird, wie die Debatte um den Völkermord an den Herero und Nama anschaulich gezeigt hat.
Da der Bundestag kein Gericht ist, kann sie generell über Genozide nicht befinden, jedenfalls nicht rechtsverbindlich. Und im Übrigen hat der Bundestag sich über den Grundsatz der Bundesregierung hinweggesetzt. So die Botschaft.
Realpolitische Zwänge im Umgang mit der Türkei in Sachen Armenien/Armenier haben seit je her Priorität – auch in 2016. Nur offen will die Bundesregierung das nicht sagen. Lieber versteckt sie sich hinter formalen Argumenten und nimmt Widersprüche in Kauf. So auch diesen: Dass z.B. die Abgeordnete Angela Merkel für die Resolution ist – zumindest bei der Probeabstimmung der Unionsfraktion -, die Bundeskanzlerin Angela Merkel in letzter Konsequenz jedoch gegen sie.
Ankara hat zwar von Berlin keine Distanzierung bekommen, aber eine scheinbar gut verpackte, letztlich jedoch durchsichtige öffentliche Erklärung, dass Berlin nicht hinter der Armenien-Resolution steht. Mag sein, dass Berlin nie besonders glücklich mit der Resolution war und ist. Das öffentlich über den Regierungssprecher – wenn auch versteckt – zu kommunizieren, das verleiht dem Ganzen eine ganz andere Qualität. Das ist eine nicht ausgesprochene Distanzierung oder eine Distanzierung, die nicht so heißen darf.
Freilich wäre es töricht, 2016 mit 1915 zu vergleichen. Heute haben wir einen großartigen Bundespräsidenten, der sich nicht den Mund verbieten ließ und am 23. April 2015 Völkermord Völkermord nannte. Und wir haben heute einen Bundestag, der am 2. Juni Parlamentsgeschichte schrieb und ebenfalls Völkermord Völkermord nannte. Rechtsnachfolger des Deutschen Kaiserreichs zu sein bedeutet, sich 1915 zu stellen. Bundespräsident und Bundestag haben das getan. Ihnen gilt unser Dank.
Wir empfehlen Ihnen unsere Materialsammlung „Genozid an den Armeniern„.
Teilen mit: