US-Repräsentantenhaus: Druck auf die Türkei zur Rückgabe der Kirchen erhöht

Ed Royce House of Representatives 20140626Zu den Begleiterscheinungen des Völkermordes von 1915 gehört, dass auch Kirchen, Klöster und weiteres mehr geraubt und neuen Eigentümern zugeführt wurden. Darauf machten im April 2013 die geistlichen Führer der Armenier, S.H. Garegin II., Katholikos Aller Armenier, und Aram I., Katholikos des Hohen Hauses von Kilikien, aufmerksam und forderten die Türkei auf, die 1915 beschlagnahmten Kirchen und Klöster zurückzugeben.

Der Auswärtige Ausschuss des US-Repräsentantenhauses (House Foreign Affairs Committee (HFAC)) verabschiedete am 26. Juni 2014 die HR 4347 Turkey Christian Churches Accountability Act, die diese Thematik anspricht.

Eingebracht worden ist der Antrag Ende März 2014 vom Ausschussvorsitzenden Eduard Royce (Foto), Republikaner, und Eliot Engel, Demokrat.

Was sieht die Verordnung vor?

Der amerikanische Außenminister soll dem Kongress bis 2021 jährlich einen Bericht über den Stand und die Rückgabe von gestohlenen, beschlagnahmten oder anderweitig nicht zurückgegebenen christlichen Kirchen, Gebetsstätten und anderen Objekten in der Republik Türkei und im vom türkischen Militär besetzten Nord-Zypern vorlegen.

Dieser soll Folgendes enthalten:

Zum einen eine Liste aller christlichen Kirchen, Gebetsstätten und anderen religiösen Eigentums, einschließlich der beweglichen Objekte wie Kunstwerke und anderer Artefakte, in oder aus der Türkei und in den besetzten Gebieten der Republik Zypern, die von ihren christlichen Kircheneigentümern als gestohlen, beschlagnahmt oder sonst zu Unrecht entfernt gemeldet worden sind.

Darüber hinaus soll eine Zusammenfassung dieser Informationen in den jährlichen Country Reports on Human Rights Practices (Länderberichte über Menschenrechtspraktiken) und den International Religious Freedom Report aufgenommen werden.

Zur Vorgeschichte: Bereits am 13. Dezember 2011 hatte das Repräsentantenhaus die HR 306 verabschiedet. Diese sah u.a. die Rückgabe aller christlichen Kirchen und anderen Gebetsstätten u.v.a.m. an ihre rechtmäßigen Eigentümer vor.

Die türkische Regierung berichtete, dass nach dem Stand vom Januar 2014 über 300 Objekte, darunter Friedhöfe, Gebetsstätten und Schulen ihren rechtmäßigen Eigentümern zurückgegeben worden seien. In ihrem Jahresbericht von 2014 bestätigte die US-amerikanische Commission on International Religious Freedom diese Angaben, fügte allerdings hinzu, dass 1000 weitere Anträge abgelehnt worden seien.

Die nun verabschiedete HR 4347 Turkey Christian Churches Accountability Act verschärft durch die Einführung des jährlichen Berichts den Druck. Allerdings ist dessen lückenlose Erstellung kompliziert.

Die Objekte, um die es hier geht, sind über das ganze Land verstreut. Ihr Zustand ist auch durch menschliches Zutun (hier sind in den letzten Jahren die Schatzsucher an erster Stelle zu nennen, die speziell in Kirchen und Kapellen nach dem „Gold der Armenier“ suchen und so deren Zerstörung billigend in Kauf nehmen) massiv bedroht, ihre Zahl nimmt von Jahr zu Jahr ab.

Hinzu kommt, dass die heutige Zahl nicht dem von 1915 entspricht, da seither etliche von ihnen mutwillig zerstört und als Steinbruch benutzt worden sind. Am besten überprüfbar sind noch jene, die damals Privatpersonen, Kommunen und dem Staat zugesprochen worden sind. Ob das US-Außenministerium dieser äußerst komplizierten Aufgabe gerecht werden kann, ist eine berechtigte Frage.

Ein zentraler, nicht angesprochener Punkt ist, welche Maßnahmen die US-Regierung ergreifen soll, wenn die Türkei den Forderungen in der Verordnung nicht entspricht.

 

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