EILMELDUNG: Die Schweiz ruft die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs an

Doğu_Perinçek bei der Leugnungsdemo Lausanne 20050724 WikipediaWie heute (11.3.)  bekannt wurde, wird die Schweiz das Urteil der Kleinen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR bzw. ECHR) im Fall Perinçek ./. die Schweiz anfechten. Das Urteil wurde am 17. Dezember 2013 gefällt. Die Schweiz hatte drei Monate Zeit für die Anfechtung. Die Frist wurde eingehalten. Wir hatten darüber berichtet,  in der März-Ausgabe unserer Zeitschrift ADK gehen wir der Sache nach. Hier der Wortlaut der Erklärung:

Deutsch:

Fall Perinçek: Schweiz ersucht um Neubeurteilung durch die Grosse Kammer

Medienmitteilungen, BJ, 11.03.2014

Bern. Die Schweiz wird im Fall Perinçek den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) um eine Neubeurteilung durch die Grosse Kammer ersuchen. Dies hat das Bundesamt für Justiz (BJ) entschieden. Die Neubeurteilung soll Klarheit darüber schaffen, über welchen Spielraum die Schweizer Behörden bei der Anwendung der Antirassismusstrafnorm verfügen.

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sieht die Möglichkeit einer Neubeurteilung durch die Grosse Kammer u.a. in Fällen vor, die eine schwerwiegende Frage der Auslegung oder Anwendung der Konvention aufwerfen. Im vorliegenden Fall steht das Interesse an der Klärung der Frage im Vordergrund, über welchen Spielraum die innerstaatlichen Behörden bei der Anwendung der Antirassismusstrafnorm des Strafgesetzbuches (Art. 261bis StGB) verfügen. Die Schweiz hatte diese am 1. Januar 1995 in Kraft getretene Strafnorm geschaffen, um Lücken im Strafrecht zu schliessen und damit der Uno-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung beitreten zu können.

Der türkische Staatsangehörige Dogu Perinçek war im Kanton Waadt am 9. März 2007 gestützt auf Art. 261bis StGB zu einer Geldstrafe und einer Busse verurteilt worden, weil er den Genozid an den Armeniern geleugnet hatte. Das Waadtländer Kantonsgericht und das Bundesgericht wiesen die Beschwerden gegen die Verurteilung ab. Die zuständige Kammer des EGMR stellte in ihrem Urteil vom 17. Dezember 2013 fest, dass die Verurteilung das Recht des Beschwerdeführers auf Meinungsfreiheit verletzt.

Kontakt / Rückfragen
Folco Galli, Bundesamt für Justiz, T +41 31 322 77 88, Kontakt
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Letzte Änderung: 11.03.2014

Englisch:

Perinçek: Switzerland requests referral to Grand Chamber

Press Release, FOJ, 11.03.2014

Berne. Switzerland is to request that the European Court of Human Rights have the case of Doğu Perinçek referred to the Grand Chamber for review. The decision was made by the Federal Office of Justice (FoJ). A review would clarify the scope available to the Swiss authorities in applying Swiss criminal law to combat racism.

The European Convention on Human Rights provides for referral to the Grand Chamber in cases including those which raise a serious question affecting the interpretation or application of the Convention. In the present case, Switzerland’s primary interest is in clarifying the scope available to the domestic authorities in applying the criminal anti-racism provision laid down in the Swiss Criminal Code (Art. 261bis CC). Switzerland created this penal provision, which entered into force on 1 January 1995, to close loopholes in criminal law and enable the country to accede to the UN Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination.

On 9 March 2007, Turkish national Doğu Perinçek was sentenced in Canton Vaud to both a financial penalty and a criminal fine under Art. 261bis CC for denying the Armenian Genocide. The Cantonal Court of Canton Vaud and the Federal Supreme Court both rejected appeals against the judgment. In its ruling of 17 December 2013, the competent chamber of the European Court of Human Rights determined that the Swiss courts‘ rulings violated the appellant’s right to freedom of expression.

Contact / questions
Folco Galli, Federal Office of Justice, T +41 31 322 77 88, Contact

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