Mordfall Dink: Die Türkei vom EGMR verurteilt

Heute, am 14. September 2010, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), in der Sache Dink gegen Türkei sein Urteil gesprochen.

Demnach wird die Türkei einstimmig verurteilt wegen Verstöße gegen Art. 2 (Recht auf Leben), Art. 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) und Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde). Die Türkei muss der Familie Dink Entschädigung in Höhe von 105.000 EUR zahlen.

Für weitere Details verweisen wir auf die Presseerklärung des EGMR und das vollständige Urteil auf Französisch.

Die angesehene Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch hat hierzu eine Erklärung herausgebracht.

Die Hintergründe zum diesem Urteil finden Sie in unserem Beitrag Hrant Dink „ein weiteres Mal erschossen“.

Auch Joost Lagendijk, Ex-MdEP, bis Herbst 2009 Vorsitzender im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Türkei, hat sich mit einer Kolumne zu Wort gemeldet.

Eine recht umfassende Sammlung von Berichten zum Mordfall Hrant Dink und zum Prozess hält Reporters Without Borders bereit.

Sehr wichtig ist auch die Dokumentation von Agos.

Eine neue Kampagne haben Hrants Freunde gestartet. Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, an den Staatspräsidenten, Ministerpräsidenten, Außen-, Justiz- und Innenminister Fragen zum Mordfall Hrant Dink zu stellen.

Wie jedoch Hürriyet in ihrer englischsprachigen Ausgabe und Bianet übereinstimmend berichten, ist die Reaktion der türkischen Instanzen auf diese Kampagne weit davon entfernt, befriedigend zu sein.

Siehe auch unsere anderen Beiträge zum Thema:

Hrant Dink „ein weiteres Mal erschossen“
Gut geschützte Hintermänner im Hrant-Dink-Prozess

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